Die Bejagung von Schwarzwild nach 20:00 sowie die Abhaltung von Gesellschaftsjagden ist nach wie vor möglich!
Details hier.
Die Jagd erfüllt einen systemrelevanten Auftrag auf Basis der neun Landesjagdgesetze. Die Jagdgesetze dienen nicht dazu, Freizeitaktivitäten der Jäger zu schützen, sondern verfolgen ausschließlich Ziele des Allgemeininteresses. Die Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen sowie der landwirtschaftlichen Kulturen kann nur durch eine Reduzierung der Wildstände hintangehalten werden. Die jagdliche Bewirtschaftung stellt außerdem die Gewinnung von hochwertigen Lebensmitteln, den Erhalt der Biodiversität und die Prävention von Tierseuchen sicher. Dies wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof u. a. in seinem Erkenntnis vom 10.10.2017, E2446/2015, festgestellt.
Aus diesem Grund fällt die Ausübung der Jagd unter die Ausnahme der beruflichen Tätigkeit gem. § 2 Abs. 1 Z 4 sowie § 13 Abs. 3 Z 2 COVID-19-SchuMaV.
Das Innenministerium unterstützt hier die Jägerinnen und Jäger und wird die Polizei über die Möglichkeit der Jagd auch nach 20:00 Uhr bzw. der Abhaltung von Jagden mit mehreren Personen informieren.
Zur Glaubhaftmachung, z.B. Kontrollen durch die Exekutive, verwenden Sie bitte diese Bestätigung in Verbindung mit der gültigen Bgld. Jagdkarte.
Die Reduktion von Schwarzwild im Zuge der ASP-Seuchenprävention ist ein wichtiger öffentlicher Auftrag der Jägerinnen und Jäger. Die Bejagung von Schwarzwild ist daher auch nach 20:00 möglich, da es die Ausnahme für berufliche Zwecke (Begründung siehe oben) gibt.
Damit sind auch Gesellschaftjagden möglich, da diese Art der Jagd nicht als "Veranstaltung" gilt, sondern als berufliche Zusammenkunft zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit.
Wir bitten Sie, folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Kein Schüsseltrieb – keine privaten Zusammenkünfte nach Abschluss der Jagd
Bitte gehen Sie mit positiven Beispiel voran und sorgen Sie für die Einhaltung der Verordnung und Empfehlungen! Die Ausübung der Jagd erfüllt einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl, dementsprechend sollten wir uns dieser Sonderstellung bewußt sein und entsprechend sorgfältig und verantwortungsbewußt handeln.
Anbei findet Sie folgende Unterlagen zur Verwendung: